17.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 195/12
Klage, eingereicht am 7. Mai 2010 — Europäische Kommission/Republik Österreich
(Rechtssache C-223/10)
2010/C 195/16
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Adam und I. Hadjiyiannis, Bevollmächtigte)
Beklagte: Republik Österreich
Anträge der Klägerin
Die Klägerin beantragt, wie folgt zu entscheiden:
1.
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2008/74/EG der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Änderung der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2005/78/EG (1) in Bezug auf die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht vollständig erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht vollständig mitgeteilt hat.
2.
Die Republik Österreich tragt die Kosten des Verfahrens.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie 2008/74 sei am 2. Jänner 2009 abgelaufen.
(1) ABl. L 192, S. 51
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