31.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/26
Klage, eingereicht am 19. Mai 2010 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-248/10)
2010/C 209/36
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Karanassou-Apostolopoulou und A. Nijenhuis)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder diese Vorschriften der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG in innerstaatliches Recht sei am 21. März 2009 abgelaufen.
(1) ABl. L 247 vom 21.9.2007, S. 1.
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