17.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 195/14
Klage, eingereicht am 19. Mai 2010 — Europäische Kommission/Slowakische Republik
(Rechtssache C-253/10)
2010/C 195/21
Verfahrenssprache: Slowakisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Tokár und A. Marghelis)
Beklagte: Slowakische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass die Slowakische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verstoßen hat, dass sie keine nationale Strategie zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten biologisch abbaubaren Abfälle im Sinne von Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie festgelegt hat;
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der Slowakischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Gemäß Art. 5 Abs. 1 der der Richtlinie 1999/31/EG des Rates „[legen d]ie Mitgliedstaaten. spätestens zwei Jahre nach dem in Artikel 18 Absatz 1 genannten Zeitpunkt ihre Strategie zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten, biologisch abbaubaren Abfälle fest und unterrichten die Kommission über diese Strategie“. Art. 18 Abs. 1 bestimme, dass „[d]ie Mitgliedstaaten. die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft [setzen], die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten nachzukommen“. Die Richtlinie sei gemäß ihrem Art. 19 am 16. Juli 1999 in Kraft getreten. Daher hätten die Mitgliedstaaten dieser Richtlinie bis zum 16. Juli 2001 nachkommen müssen und die Verpflichtung, eine Strategie im Sinne des Art. 5 Abs. 1 auszuarbeiten, vor dem 16. Juli 2003 erfüllen müssen.
Da in Art. 54 der Akte über die Bedingungen des Beitritts keine andere Frist für die neuen Mitgliedstaaten bestimmt worden sei, sei die Slowakische Republik verpflichtet gewesen, gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie zum Tag des Beitritts, also zum 1. Mai 2004, eine Strategie zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten biologisch abbaubaren Abfälle festzulegen. Die Slowakische Republik habe der Kommission bis jetzt keine solche Strategie vorgelegt.
Daher sei die Slowakische Republik ihren Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien nicht nachgekommen.
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