11.9.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/18
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 2. Juni 2010 — Residex Capital IV CV/Gemeente Rotterdam
(Rechtssache C-275/10)
2010/C 246/30
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Residex Capital IV CV
Beklagte: Gemeente Rotterdam
Vorlagefrage
Sind die nationalen Gerichte gemäß dem letzten Satz von Art. 88 Abs. 3 (jetzt Art. 108 Abs. 3) in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die rechtswidrige Beihilfemaßnahme dadurch durchgeführt worden ist, dass der Kreditnehmer infolge der Übernahme einer Bürgschaft gegenüber dem Kreditgeber von diesem einen Kredit erhalten hat, der ihm unter gewöhnlichen Marktbedingungen nicht zur Verfügung gestellt worden wäre, im Rahmen ihrer Pflicht zur Beseitigung der Folgen dieser rechtswidrigen Beihilfemaßnahme gehalten oder jedenfalls befugt, die Bürgschaft rückgängig zu machen, auch wenn dies nicht zugleich zur Rückgängigmachung des aufgrund dieser Bürgschaft gewährten Kredits führt?
Full & Egal Universal Law Academy