31.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/30
Klage, eingereicht am 2. Juni 2010 — Europäische Kommission/Tschechische Republik
(Rechtssache C-276/10)
2010/C 209/42
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán und L. Jelínek)
Beklagte: Tschechische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch gegen Verpflichtungen aus Art. 12 der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen hat oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Tschechischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 16. Januar 2009 abgelaufen.
(1) ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 19.
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