14.8.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/28
Klage, eingereicht am 11. Juni 2010 — Europäische Kommission/Italienische Republik
(Rechtssache C-291/10)
2010/C 221/45
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. van Beek und S. Mortoni)
Beklagte: Italienische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 der Richtlinie 2005/47/EG (1) des Rates vom 18. Juli 2005 betreffend die Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über bestimmte Aspekte der Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr im Eisenbahnsektor verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen bzw. der Kommission nicht mitgeteilt hat,
—
der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2005/47/EG sei am 26. Juli 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 195, S. 15.
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