11.9.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/22
Klage, eingereicht am 22. Juni 2010 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-304/10)
2010/C 246/38
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Wilderspin und D. Milanowska)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 der Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln (1), verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/82 sei am 5. September 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 261, S. 24.
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