14.8.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/32
Klage, eingereicht am 25. Juni 2010 — Europäische Kommission/Republik Estland
(Rechtssache C-306/10)
2010/C 221/50
Verfahrenssprache: Estnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Randvere, M. van Beek)
Beklagte: Republik Estland
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Estland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/47/EG (1) des Rates vom 18. Juli 2005 (betreffend die Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen [CER] und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation [ETF] über bestimmte Aspekte der Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr im Eisenbahnsektor) verstoßen hat, dass sie weder alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, noch dafür gesorgt hat, dass die Sozialpartner eine entsprechende Vereinbarung treffen, oder die Kommission davon nicht unterrichtet hat;
—
der Republik Estland die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 27. Juli 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 195, S. 15.
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