11.9.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/24
Klage, eingereicht am 29. Juni 2010 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-311/10)
2010/C 246/41
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Zavvos und Ł. Habiak)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2007/46 sei am 29. April 2009 abgelaufen.
(1) ABl. L 263, S. 1.
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