9.10.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 274/6
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 5. Juli 2010 — Gebr. Stolle GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas
(Rechtssache C-324/10)
2010/C 274/07
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Hamburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Gebr. Stolle GmbH & Co. KG
Beklagter: Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Vorlagefragen
1.
Ist eine im Sinne des Produktcodes 0207 12 90 9990„unregelmäßige Zusammensetzung“ dadurch gekennzeichnet, dass dem Schlachtkörper insgesamt bis zu 4 der dort bezeichneten Innereien — einzeln oder mehrfach — beigegeben sein dürfen?
2.
Sofern die 1. Frage bejaht wird: Werden von der Unterposition 0207 12 10 (1) auch Schlachtkörper erfasst, denen eine der in dieser Unterposition genannten Innereien mehrfach beigegeben ist?
(1) ABl. L 322 vom 1.12.1998, S. 31
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