6.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/4
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 7. Juli 2010 — Georg Neidel gegen Stadt Frankfurt am Main
(Rechtssache C-337/10)
2010/C 301/05
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Georg Neidel
Beklagte: Stadt Frankfurt am Main
Vorlagefragen
1.
Gilt Art. 7 RL 2003/88/EG (1) auch für Beamtenverhältnisse?
2.
Erfasst Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG auch Ansprüche auf Jahres- bzw. Erholungsurlaub, soweit das nationale Recht einen derartigen Anspruch für mehr als 4 Wochen begründet?
3.
Unterfallen Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG auch solche Freistellungsansprüche, die nach nationalem Recht aufgrund unregelmäßiger Arbeitszeitverteilung zum Ausgleich für Feiertage zusätzlich zum Jahres- bzw. Erholungsurlaub gewährt werden?
4.
Kann ein in den Ruhestand getretener Beamter einen Anspruch auf Abgeltung von Erholungs- bzw. Jahresurlaub unmittelbar auf Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG stützen, wenn er aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat und deshalb nicht in der Lage war, seinen Urlaub in der Form der Freistellung vom Dienst in Anspruch zu nehmen?
5.
Kann einem solchen Abgeltungsanspruch der im nationalen Recht angeordnete vorzeitige Verfall des Urlaubsanspruchs zumindest teilweise entgegen gehalten werden?
6.
Erstreckt sich der Umfang des durch Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG begründeten Abgeltungsanspruchs nur auf den durch Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG gewährleisteten Mindesturlaub von 4 Wochen, oder erstreckt sich der Abgeltungsanspruch darüber hinaus auch auf die im nationalen Recht zusätzlich vorgesehenen Urlaubsansprüche? Gehören zu diesen erweiterten Urlaubsansprüchen auch solche, bei denen sich der Anspruch auf Freistellung nur aus einer besonderen Arbeitszeitverteilung ergibt?
(1) Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. L 299, S. 9.
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