11.9.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/32
Vorabentscheidungsersuchen des Augstākās tiesas Senāta Administratīvo lietu departaments (Republik Lettland), eingereicht am 9. Juli 2010 — SIA Norma-A und SIA Dekom/Ludzas novada dome
(Rechtssache C-348/10)
2010/C 246/54
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākās tiesas Senāta Administratīvo lietu departaments
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: SIA Norma-A, SIA Dekom
Beklagter: Ludzas novada dome
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/17/EG (1) dahin auszulegen, dass es sich bei einem Vertrag, durch den dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt wird, öffentliche Busverkehrsdienste zu erbringen, um eine öffentliche Dienstleistungskonzession handelt, wenn ein Teil der Gegenleistung in dem Recht zur Nutzung der öffentlichen Beförderungsleistungen besteht, der öffentliche Auftraggeber aber gleichzeitig an den Dienstleistungserbringer für die infolge der Erbringung der Dienstleistung entstandenen Verluste einen Ausgleich zahlt und darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Regelung der Dienstleistungserbringung und die Vertragsbestimmungen das mit der Dienstleistung verbundene Betriebsrisiko begrenzen?
2.
Sofern die erste Frage zu verneinen ist: Ist Art. 2d Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 92/13/EG in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG (2) seit dem 21. Dezember 2009 in Lettland unmittelbar anwendbar?
3.
Falls die zweite Frage zu bejahen ist: Ist Art. 2d Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 92/13/EG dahin auszulegen, dass er auf öffentliche Aufträge Anwendung findet, die vor dem Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2007/66/EG in innerstaatliches Recht vergeben wurden?
(1) Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134, S. 1)
(2) Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 335, S. 31)
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