6.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/4
Klage, eingereicht am 20. Juli 2010 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-362/10)
2010/C 301/06
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. La Pergola und K. Herrmann)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2, 3, 4, 6, 7, 8, 10 und 11 der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um diese Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach Auffassung der Klägerin hat die Republik Polen bis jetzt nicht die nationalen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG in nationales Recht erlassen. Die der Kommission notifizierte Ustawa z 6 września 2001 r. o dostępie do informacji publicznej (Gesetz vom 6. September 2001 über den Zugang zu öffentlichen Informationen) betreffe nicht die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, da sie nicht einmal eine Definition des Begriffs „Weiterverwendung“ enthalte. Bereits aus diesem Grund könnten die Rechte und Verpflichtungen aus diesem Gesetz keine ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 2003/98 darstellen.
(1) ABl. L 345, S. 90.
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