4.12.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/10
Klage, eingereicht am 22. Juli 2010 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-368/10)
2010/C 328/18
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Zadra und F. Wilman)
Beklagter: Königreich der Niederlande
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich der Niederlande seinen Verpflichtungen aus den unten genannten Artikeln der Richtlinie 2004/18/EG nicht nachgekommen ist, indem die Vergabebehörde im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags über die Lieferung und die Bewirtschaftung von Kaffeeautomaten, der unter der Nummer 2008/S 158-213630 veröffentlicht wurde,
—
unter Verstoß gegen Art. 23 Abs. 6 und 8 der Richtlinie 2004/18/EG (1) in den technischen Spezifikationen das Max Havelaar- und das EKO- Gütezeichen, jedenfalls auf vergleichbaren oder identischen Kriterien beruhende Gütezeichen, vorgeschrieben hat,
—
unter Verstoß gegen Art. 48 Abs. 1 und 2, Art. 44 Abs. 2, jedenfalls gegen Art. 2 dieser Richtlinie für die Prüfung der Befähigung der Unternehmer Kriterien und Nachweise in Bezug auf nachhaltige Einkäufe und gesellschaftlich verantwortliches Verhalten aufgenommen hat,
—
unter Verstoß gegen Art. 53 Abs. 1 dieser Richtlinie bei der Formulierung der Vergabekriterien eine Verweisung auf das Max Havelaar- und/oder das EKO-Gütezeichen, jedenfalls auf vergleichbaren oder identischen Kriterien beruhende Gütezeichen, aufgenommen hat;
—
dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach Ansicht der Kommission sind die Niederlande im Rahmen des von der Provinz eingeleiteten Ausschreibungsverfahrens für die Lieferung und die Bewirtschaftung von Kaffeeautomaten ihren unionsrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf öffentliche Aufträge, namentlich aus der Richtlinie 2004/18/EG, nicht nachgekommen. Bei den festgestellten Verstößen handle es sich um solche gegen Art. 23 Abs. 6 und 8 betreffend die technischen Spezifikationen, Art. 48 Abs. 1 und 2, Art. 44 Abs. 2, jedenfalls Art. 2 betreffend die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Unternehmer und Art. 53 Abs. 1 dieser Richtlinie betreffend die Vergabekriterien.
(1) Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114).
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