4.12.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/12
Klage, eingereicht am 2. August 2010 — Europäische Kommission gegen Republik Österreich
(Rechtssache C-387/10)
2010/C 328/20
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und W. Mölls, Bevollmächtigte)
Beklagte: Republik Österreich
Anträge
Die Europäische Kommission beantragt wie folgt zu entscheiden:
—
Die Republik Österreich hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 49 EG sowie aus Artikel 36 EWR-Vertrag verstoßen, indem sie Vorschriften erlassen und beibehalten hat, nach denen nur inländische Kreditinstitute oder inländische Wirtschaftstreuhänder als steuerliche Vertreter von Investment- oder Immobilienfonds bestellt werden können.
—
Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach Ansicht der Kommission stellen Vorschriften, nach denen nur inländische Kreditinstitute oder inländische Wirtschaftstreuhänder als steuerliche Vertreter von Investment- oder Immobilienfonds bestellt werden können, ein Niederlassungserfordernis dar welches die Dienstleistungsfreiheit beschränkt.
Entgegen der Ansicht Österreichs seien die streitgegenständlichen Vorschriften weder dazu geeignet die Qualität der steuerlichen Vertretung zu verbessern noch die Interessen von Anlegern und Finanzverwaltung an einer ordnungsgemäβen Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu schützen. Eine Rechtfertigung der Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit sei somit nicht zu erkennen.
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