9.10.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 274/17
Klage, eingereicht am 4. August 2010 — Europäische Kommission/Großherzogtum Luxemburg
(Rechtssache C-394/10)
2010/C 274/26
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Troosters und J. Sénéchal)
Beklagter: Großherzogtum Luxemburg
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 15 der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (1) verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen oder diese Vorschriften jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG sei am 15. September 2007 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Klage habe der Beklagte noch nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt.
(1) ABl. L 105, S. 54.
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