9.10.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 274/18
Klage, eingereicht am 4. August 2010 — Europäische Kommission/Französische Republik
(Rechtssache C-395/10)
2010/C 274/27
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und V. Peere)
Beklagte: Französische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Französische Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG sei am 14. Mai 2009 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage habe die Beklagte die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen jedoch noch nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt.
(1) ABl. L 108, S. 1.
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