9.10.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 274/18
Klage, eingereicht am 4. August 2010 — Europäische Kommission/Großherzogtum Luxemburg
(Rechtssache C-396/10)
2010/C 274/28
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und V. Peere)
Beklagter: Großherzogtum Luxemburg
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG sei am 14. Mai 2009 abgelaufen. Im Zeitpunkt der Erhebung dieser Klage habe der Beklagte die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen noch nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt.
(1) ABl. L 108, S. 1.
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