6.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/15
Klage, eingereicht am 1. September 2010 — Europäische Kommission/Irland
(Rechtssache C-431/10)
2010/C 301/22
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande, A.-A. Gilly)
Beklagter: Irland
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Pflichten aus der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls keine Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung dieser Bestimmungen in innerstaatliches Recht mitgeteilt hat;
—
Irland die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 1. Dezember 2007 abgelaufen. Die Frist für die Umsetzung von Art. 15 der Richtlinie sei am 1. Dezember 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 326, S. 13.
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