6.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/17
Klage, eingereicht am 15. September 2010 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-445/10)
2010/C 301/25
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Egerer und A. Alcover San Pedro, Bevollmächtigte)
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Anträge der Klägerin
Die Klägerin beantragt, wie folgt zu entscheiden:
1.
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1) verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht vollständig erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht vollständig mitgeteilt hat.
2.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 14. Mai 2009 abgelaufen.
(1) ABl. L 108, S. 1
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