20.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 317/22
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 17. September 2010 — Oliver Jestel gegen Hauptzollamt Aachen
(Rechtssache C-454/10)
2010/C 317/40
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Oliver Jestel
Beklagter: Hauptzollamt Aachen
Vorlagefragen
1.
Wird wegen „Beteiligung“ am vorschriftswidrigen Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Europäischen Union gemäß Artikel 202 Absatz 3Anstrich 2 der Verordnung (EWG) des Rates Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Zollschuldner (1), wer, ohne an dem Verbringen unmittelbar mitzuwirken, den Abschluss der Kaufverträge über die betreffenden Waren vermittelt und dabei in Betracht zieht, dass der Verkäufer die Waren oder einen Teil der Waren möglicherweise unter Hinterziehung der Einfuhrabgaben liefern wird?
2.
Reicht es gegebenenfalls aus, dass er dies für denkbar hält, oder wird er nur dann Zollschuldner, wenn er fest damit rechnet, dass dies geschehen wird?
(1) ABl. L 302, S. 1.
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