18.12.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 346/35
Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 20. Oktober 2010 — Staatssecretaris van Justitie/M. Singh
(Rechtssache C-502/10)
2010/C 346/61
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Raad van State
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Staatssecretaris van Justitie
Beklagter: M. Singh
Vorlagefrage
Ist der Begriff „förmlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung“ im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2003/109/EG (1) des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen dahin auszulegen, dass darunter eine befristete Aufenthaltsgenehmigung fällt, die nach niederländischem Recht keine Aussicht auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bietet, auch wenn die Gültigkeitsdauer dieser befristeten Aufenthaltsgenehmigung nach niederländischem Recht grundsätzlich unbegrenzt oft verlängert werden kann und auch wenn dadurch eine bestimmte Personengruppe, etwa geistliche Führer und Religionslehrer, von dieser Richtlinie ausgeschlossen wird ?
(1) ABl. 2004, L 16, S. 44.
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