29.1.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 30/22
Klage, eingereicht am 16. November 2010 — Europäische Kommission/Slowakische Republik
(Rechtssache C-531/10)
2011/C 30/37
Verfahrenssprache: Slowakisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Zadra und J. Javorský)
Beklagte: Slowakische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Slowakische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem Diskriminierungsverbot und dem Transparenzgebot, die in den Art. 49 und 56 AEUV enthalten und in Art. 2 der Richtlinie 2004/18/EG (1) genannt sind, verstoßen hat, dass das Ministerium für Transportwesen, Post und Telekommunikation der Slowakischen Republik einen Vertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen von grenzüberschreitender Bedeutung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung abgeschlossen hat;
—
der Slowakischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Das Ministerium für Transportwesen, Post und Telekommunikation der Slowakischen Republik habe einen Vertrag zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen abgeschlossen, der aufgrund des Auftragswerts, der erforderlichen Spezialkenntnisse und wegen der Tatsache, dass der vorherige Dienstleistungserbringer eine Gesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat gewesen sei, grenzüberschreitende Bedeutung aufweise. Der Vertrag sei ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung geschlossen worden. Auf diese Weise sei eindeutig gegen das Transparenzgebot verstoßen worden, weil andere Rechtssubjekte als jene, an die sich das Ministerium nach seinem Gutdünken gewandt habe, von der Existenz eines solchen Auftrags nicht in Kenntnis gesetzt worden seien und keine Möglichkeit gehabt hätten, ihr Angebot einzureichen. Durch den Verstoß gegen das Transparenzgebot habe das Ministerium gleichzeitig auch gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, soweit es eine Gruppe von Unternehmen, an die sich das Ministerium bei der öffentlichen Auftragsvergabe gewandt habe, anders behandelt habe als eine Gruppe von Unternehmen — zu der auch außerhalb der Slowakischen Republik niedergelassene Unternehmen gehörten — die nicht kontaktiert worden seien, aber ein Interesse an einer solchen öffentlichen Auftragsvergabe haben hätten können. Da die Vergabe des Auftrags nicht Gegenstand eines offenen Verfahrens gewesen sei, habe das Ministerium selbst auf die Vorteile verzichtet, die im vorliegenden Fall aus der Existenz des Binnenmarkts hätten erwachsen können und dank deren es aus einem breiteren Spektrum an aus der Europäischen Union stammenden Unternehmen das Bestangebot für die Erbringung der Beratungsdienstleistungen hätte erhalten können.
(1) Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114).
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