29.1.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 30/27
Klage, eingereicht am 23. November 2010 — Europäische Kommission/Republik Österreich
(Rechtssache C-548/10)
2011/C 30/44
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und C. Egerer, Bevollmächtigte)
Beklagte: Republik Österreich
Anträge der Klägerin
Die Europäische Kommission beantragt, wie folgt zu entscheiden:
—
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1) verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht vollständig erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht vollständig mitgeteilt hat.
—
Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 15. Mai 2009 abgelaufen.
(1) ABl. L 108, S. 1.
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