5.3.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/4
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif de Saint-Denis de la Réunion (Frankreich), eingereicht am 8. Dezember 2010 — Clément Amedee/Garde des sceaux, Ministre de la justice et des libertés, Ministre du budget, des comptes publics, de la fonction publique et de la réforme de l’État
(Rechtssache C-572/10)
2011/C 72/07
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal administratif de Saint-Denis de la Réunion
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Clément Amedee
Beklagter: Garde des sceaux, Ministre de la justice et des libertés, Ministre du budget, des comptes publics, de la fonction publique et de la réforme de l’État
Vorlagefragen
1.
Kann die mit Art. L.12 Buchst. b des Gesetzbuchs über die Zivil- und Militärpensionen in der durch Art. 48 des Gesetzes vom 21. August 2003 geänderten Fassung und Art. R.13 dieses Gesetzbuchs in der durch Art. 6 des Dekrets vom 26. Dezember 2003 geänderten Fassung geschaffene Regelung als mittelbare Diskriminierung im Sinne des Art. 157 [AEUV] von Eltern leiblicher Kinder angesehen werden, wenn man den Anteil von Männern berücksichtigt, die die Voraussetzung der Unterbrechung ihrer Tätigkeit während eines zusammenhängenden Zeitraums von wenigstens zwei Monaten nicht erfüllen können, insbesondere wegen des Fehlens einer Rechtsgrundlage, die ihnen gestatten würde, diese Voraussetzung im Rahmen eines bezahlten Urlaubs zu erfüllen?
2.
Bei Bejahung der ersten Frage: Kann die so geschaffene mittelbare Diskriminierung nach Art. 6 Abs. 3 des dem Protokoll Nr. 14 über die Sozialpolitik beigefügten Abkommens gerechtfertigt werden?
3.
Bei Verneinung der zweiten Frage: Stehen die Vorschriften der Richtlinie 79/7/EWG (1) einer Aufrechterhaltung der Art. L.12 Buchst. b und R.13 des Gesetzbuchs über die Zivil- und Militärpensionen entgegen?
4.
Bei Bejahung der ersten Frage und Verneinung der zweiten und der dritten Frage: Muss die Infragestellung der besagten Artikel auf die Diskriminierung beschränkt werden, die sie mit sich bringen, oder knüpft sie daran an, dass der Vorteil nicht von den Beamten beider Geschlechter in Anspruch genommen werden kann?
(1) Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (ABl. L 6 vom 10.1.1979, S. 24).
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