29.1.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 30/30
Klage, eingereicht am 13. Dezember 2010 — Europäische Kommission/Republik Österreich
(Rechtssache C-582/10)
2011/C 30/47
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell und B. Schöfer, Bevollmächtigte)
Beklagte: Republik Österreich
Anträge der Klägerin
Die Europäische Kommission beantragt, wie folgt zu entscheiden:
—
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (1) verstoßen, dass es die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht vollständig erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht vollständig mitgeteilt hat.
—
Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie 2008/68/EG sei am 30. Juni 2009 abgelaufen.
(1) ABl. L 260, S. 13
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