12.3.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 80/10
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 15. Dezember 2010 — Vogtländische Straßen-, Tief- und Rohrleitungsbau GmbH Rodewisch (VSTR) gegen Finanzamt Plauen, anderer Beteiligter: Bundesministerium der Finanzen.
(Rechtssache C-587/10)
2011/C 80/19
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Vogtländische Straßen-, Tief- und Rohrleitungsbau GmbH Rodewisch (VSTR)
Beklagter: Finanzamt Plauen
Anderer Beteiligter: Bundesministerium der Finanzen
Vorlagefragen
1.
Erlaubt die Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (1) den Mitgliedstaaten, eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist?
2.
Ist es für die Antwort auf diese Frage von Bedeutung,
—
ob es sich bei dem Erwerber um einen in einem Drittland ansässigen Unternehmer handelt, der zwar den Gegenstand der Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat versendet hat, aber in keinem Mitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich registriert ist,
und
—
ob der Steuerpflichtige die Abgabe einer Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Erwerber nachgewiesen hat.
(1) ABl L 145, S. 1
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