19.2.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/20
Klage, eingereicht am 16. Dezember 2010 — Europäische Kommission/Französische Republik
(Rechtssache C-597/10)
2011/C 55/35
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Peere und I. Hadjiyannis)
Beklagte: Französische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass Frankreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 (1) zur Schaffung eines Rahmens für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2007/60/EG sei am 25. November 2009 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Klage habe die Beklagte die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen noch nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt.
(1) Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl. L 288, S. 27).
Full & Egal Universal Law Academy