Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 2. September 2010 – Bayramoglu/Parlament und Rat
(Rechtssache C‑28/10 P)
„Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Nicht ordnungsgemäße Anträge – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Rechtsmittel – Gründe – Anträge, die nicht auf die vollständige oder teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung gerichtet sind – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Offensichtliche Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 113 Abs. 1 und 2) (vgl. Randnrn. 12-18)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 24. September 2009, Bayramoglu/Parlament und Rat (T‑110/09), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2004/511/EG des Rates vom 10. Juni 2004 über die Vertretung des zyprischen Volkes im Europäischen Parlament im Fall einer Lösung der Zypern-Frage als offensichtlich unzulässig abgewiesen hat – Verspätete Klageerhebung
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Bayramoglu trägt die Kosten.
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