Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 24. September 2010 – Pérez Guerra/BNP Paribas und Spanien
(Rechtssache C‑142/10 P)
„Rechtsmittel – Von einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine andere natürliche oder juristische Person und gegen einen Mitgliedstaat erhobene Klage – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
Verfahren – Klage einer natürlichen oder juristischen Person auf Einhaltung des Unionsrechts durch einen Mitgliedstaat – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 3-4)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 11. Februar 2010, Pérez Guerra/BNP Paribas und Spanien (T‑3/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Feststellung des Eigentums an einem Pensionsfonds sowie des Anspruchs auf Zahlung der aus diesem Rechtsgrund geschuldeten Beträge wegen offensichtlicher Unzuständigkeit abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Pérez Guerra trägt seine eigenen Kosten.
Full & Egal Universal Law Academy