16.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/26
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2012 — Mata Blanco/Kommission
(Rechtssache F-65/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Internes Auswahlverfahren COM/INT/OLAF/09/AD10 - Betrugsbekämpfung - Jeweilige Zuständigkeiten des EPSO und des Prüfungsausschusses - Vom Prüfungsausschuss überwachte Zugangstests - Mündliche Prüfung - Verstoß gegen die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Unterschiede in der Beurteilung - Beurteilungskriterien - Gleichbehandlung der Bewerber - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Grundsätze der Transparenz und der ordnungsgemäßen Verwaltung - Begründungspflicht)
2013/C 46/47
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: José Manuel Mata Blanco (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers und P. Pecho, dann B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst — Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO, den Kläger im Rahmen des internen Auswahlverfahrens „COM/INT/OLAF/09/AD10 — Verwaltungsräte im Bereich Betrugsbekämpfung“ nicht in die Reserveliste aufzunehmen, sowie der Reserveliste und aller auf ihrer Grundlage getroffenen Entscheidungen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Mata Blanco trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 288 vom 23.10.2010, S. 73.
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