30.6.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 194/28
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 22. Mai 2012 — AU/Europäische Kommission
(Rechtssache F-109/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Versorgungsbezüge - Abgangsgeld)
2012/C 194/46
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: AU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Oehmen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst — Antrag auf Aufhebung des Ablehnungsbescheids der Kommission, dem Kläger ein Abgangsgeld zu zahlen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
AU trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
(1) ABl. C 13 vom 15.1.2011, S. 43.
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