12.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 138/26
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 15. Februar 2012 — AT/EACEA
(Rechtssache F-113/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Beurteilung - Endgültigkeit - Klagefrist - Verspätung - Vorzeitige Auflösung eines befristeten Vertrags wegen unzulänglicher fachlicher Leistungen - Gerichtliche Nachprüfung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
2012/C 138/52
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: AT (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: EACEA (Prozessbevollmächtigte: F. Couplan und D. Homann, Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Klage, erstens, auf Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für den Zeitraum 1. Juni bis 31. Dezember 2008, zweitens, auf Aufhebung der Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde, mit der der befristete Arbeitsvertrag der Klägerin vorzeitig aufgelöst wurde, und, drittens, auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
AT trägt sämtliche Kosten.
(1) ABl. C 72 vom 5.3.2011, S. 35.
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