27.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/52
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 31. März 2011 — Hecq/Kommission
(Rechtssache F-10/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Übernahme von Krankheitskosten in voller Höhe - Stillschweigende Ablehnung - Fehlende Entscheidung über die Anerkennung der Krankheit als Berufskrankheit - Befugnisbindung der Verwaltung - Zurückweisung der Beschwerde - Nicht lediglich bestätigende Entscheidung - Keine Beschwerde - Unzulässigkeit)
2011/C 252/112
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: André Hecq (Chaumont-Gistoux, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin im Beistand von Rechtsanwalt J.-L. Fagnart)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der ein Antrag auf 100 %ige Erstattung verschiedener medizinischer Kosten abgelehnt wurde
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als teilweise offensichtlich unbegründet und teilweise offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Hecq trägt sämtliche Kosten.
(1) ABl. C 100 vom 17.4.2010, S. 70.
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