27.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/53
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 10. Juni 2011 — Hecq/Kommission
(Rechtssache F-56/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Übernahme von Krankheitskosten in voller Höhe - Stillschweigende Ablehnung - Verfrühte Beschwerde - Unzulässigkeit)
2011/C 252/114
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: André Hecq (Chaumont-Gistoux, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die vollständige Erstattung bestimmter Krankheitskosten verweigert wurde
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Hecq trägt sämtliche Kosten.
(1) ABl. C 246 vom 11.9.2010, S. 43.
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