31.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/54
Klage, eingereicht am 26. Mai 2010 — Adriaansen/EIB
(Rechtssache F-35/10)
2010/C 209/84
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Mary Lucy Adriaansen (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A.-M. Schmit)
Beklagte: Europäische Investitionsbank
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der EIB, der Klägerin keine Angaben über die Höhe des Ruhegehaltsanspruchs ihres ehemaligen Ehegatten zu übermitteln
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der EIB vom 18. März 2010 aufzuheben;
—
der EIB die Kosten aufzuerlegen;
—
das zu erlassende Urteil ungeachtet eines Rechtsmittels ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären;
—
der Klägerin die Geltendmachung sämtlicher weiterer Rechte und Ansprüche, die Geltendmachung weiterer Klagegründe sowie die Erhebung weiterer Klagen vorzubehalten.
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