6.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/66
Klage, eingereicht am 24. September 2010 — Praskevicius/Parlament
(Rechtssache F-81/10)
2010/C 301/108
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Vidas Praskevicius (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 6 beförderten Beamten aufzunehmen, und Antrag auf Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 21. Juni 2010, mit der die Beschwerde des Kläger zurückgewiesen wird, aufzuheben;
—
die am 2. Dezember 2009 mitgeteilte Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 24. November 2009, ihn nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 6 beförderten Beamten aufzunehmen, aufzuheben;
—
die Anstellungsbehörde auf die Wirkungen hinzuweisen, die die Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und insbesondere die Einstufung in die Besoldungsgruppe AD 6 sowie die Rückwirkung der Beförderung nach Besoldungsgruppe AD 6 auf den Zeitpunkt, zu dem sie hätte wirksam werden müssen, nämlich am 1. Januar 2009, mit sich bringen;
—
im 500 Euro als Ersatz für den ihm entstandenen immateriellen Schaden zuzusprechen;
—
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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