29.1.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 30/65
Klage, eingereicht am 29. Oktober 2010 — Bernaldo de Quirós/Kommission
(Rechtssache F-111/10)
2011/C 30/129
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Belén Bernaldo de Quirós (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung, mit der das Schreiben der Klägerin zurückgewiesen wurde, mit dem sie bei der Beklagten Schutz gemäß Art. 22a Abs. 3 des Statuts beantragt hatte, und Antrag auf Schadensersatz
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die stillschweigende Entscheidung über die Ablehnung ihres Antrags vom 1. Oktober 2009 sowie erforderlichenfalls das Schreiben/die Entscheidung des IDOC vom 3. November 2009 und das Schreiben des Generaldirektors der Generaldirektion Humanressourcen der Europäischen Kommission vom 22. März 2010 aufzuheben;
—
soweit erforderlich, die Entscheidung vom 3. August 2010, bekannt gemacht am 4. August 2010, über die Zurückweisung ihrer Beschwerde aufzuheben;
daher,
—
anzuordnen, dass die Anstellungsbehörde die Maßnahmen trifft, um die die Klägerin in ihrem Antrag vom 1. Oktober 2009 ersucht hat;
—
anzuordnen, dass ihr der in Art. 22a des Statuts vorgesehene Schutz gewährt wird;
—
anzuordnen, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe aus den Vermerken vom 6. Mai und vom 30. September 2008 entfernt werden und der ihr entstandene Schaden ersetzt wird;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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