17.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 355/25
Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 — Wam Industriale/Kommission
(Rechtssache T-303/10) (1)
(Staatliche Beihilfen - Ansiedlung eines Unternehmens in bestimmten Drittstaaten - Zinsvergünstigte Darlehen - Beschluss, mit dem die Beihilfen zum Teil für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - Beschluss, der nach der Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung zum selben Verfahren durch das Gericht ergeht - Durchführung eines Urteils des Gerichts - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Sorgfaltspflicht - Fürsorgepflicht)
2012/C 355/53
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Wam Industriale SpA (Modena, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. M. Roberti und I. Perego)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci und D. Grespan)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/134/EU der Kommission vom 24. März 2010 über die staatliche Beihilfe C 4/03 (ex NN 102/02) Italiens zugunsten von WAM SpA (ABl. 2011, L 57, S. 29)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Wam Industriale SpA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 246 vom 11.9.2010.
Full & Egal Universal Law Academy