17.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 80/17
Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2012 — Dosenbach-Ochsner/HABM — Sisma (Darstellung eines Rechtecks mit Elefanten)
(Rechtssache T-424/10) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke, die Elefanten in einem Rechteck darstellt - Ältere internationale und nationale Bildmarken, die einen Elefanten darstellen, und ältere nationale Wortmarke elefanten - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Kennzeichnungskraft der älteren Marken)
2012/C 80/28
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Dosenbach-Ochsner AG Schuhe und Sport (Dietikon, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Rauscher)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Mannucci)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Sisma SpA (Mantua, Italien) (Prozessbevollmächtigter: F. Caricato, avvocato)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juli 2010 (Sache R 1638/2008-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Dosenbach-Ochsner AG Schuhe und Sport und der Sisma SpA
Tenor
1.
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. Juli 2010 (Sache R 1638/2008-4) wird aufgehoben.
2.
Das HABM trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der Dosenbach-Ochsner AG Schuhe und Sport.
3.
Die Sisma SpA trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 317 vom 20.11.2010.
Full & Egal Universal Law Academy