26.10.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 313/21
Urteil des Gerichts vom 13. September 2013 — Fri-El Acerra/Kommission
(Rechtssache T-551/10) (1)
(Staatliche Beihilfen - Subvention für den Rückkauf und die Umwandlung eines Heizkraftwerks in ein mit Biokraftstoff befeuertes Kraftwerk - Beschluss, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde - Zeitliche Anwendung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung - Vertrauensschutz - Anreizwirkung)
2013/C 313/38
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Fri-El Acerra Srl (Acerra, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Todino und P. Fattori)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Grespan und P. Manzini)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/110/EU der Europäischen Kommission vom 15. September 2010 über die Staatliche Beihilfe Nr. C 8/09 (ex N 357/08), die Italien zugunsten des Unternehmens Fri-El Acerra s.r.l. gewähren will (ABl. 2011, L 46, S. 28)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Fri-El Acerra Srl trägt die Kosten.
(1) ABl. C 30 vom 29.1.2011.
Full & Egal Universal Law Academy