19.6.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/41
Beschluss des Gerichts vom 27. April 2010 — Europäisches Parlament/U
(Rechtssache T-103/10 P(R)) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Entlassungsentscheidung - Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Fehlende Dringlichkeit)
2010/C 161/65
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Seyr und K. Zejdová)
Andere Verfahrensbeteiligte: U (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Moyse und A. Salerno)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 18. Dezember 2009, U/Parlament (F-92/09 R, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1.
Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 18. Dezember 2009, U/Parlament (F-92/09 R, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) wird aufgehoben.
2.
Der Antrag von U auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 113 vom 1.5.2010.
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