5.3.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/18
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. Januar 2011 — Rubinetterie Teorema/Kommission
(Rechtssache T-370/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Beschluss der Kommission, mit dem eine Geldbuße verhängt wird - Bankbürgschaft - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)
2011/C 72/30
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Antragstellerin: Rubinetterie Teorema SpA (Flero, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Cavani, M. di Muro und P. Preda)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Antoniadis, F. Castillo de la Torre und L. Malferrari)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K(2010) 4185 endg. der Kommission vom 23. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 [AEUV] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39.092 — Badezimmerausstattungen)
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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