24.9.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/20
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 2011 — Fapricela/Kommission
(Rechtssache T-398/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Beschluss der Kommission, mit dem eine Geldbuße verhängt wird - Bankgarantie - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)
2011/C 282/41
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Antragstellerin: Fapricela — Indústria de Trefilaria, SA (Ançã, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Gorjão-Henriques und S. Roux)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, P. Costa de Oliveira und V. Bottka im Beistand von Rechtsanwalt M. Marques Mendes)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 — Spannstahl), insbesondere soweit er zur Stellung einer Bankgarantie zwingt, um die sofortige Beitreibung der in Art. 2 dieses Beschlusses verhängten Geldbuße abzuwenden
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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