1.12.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 431/19
Beschluss des Gerichts vom 16. September 2014 — Justice & Environment/Kommission
(Rechtssache T-405/10) (1)
((Angleichung der Rechtsvorschriften - Absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt - Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen - Antrag auf interne Überprüfung - Nichtigerklärung der angefochtenen oder betreffenden Beschlüsse - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung))
(2014/C 431/33)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Association/Vereniging Justice & Environment (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Černý)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Oliver und D. Bianchi, dann D. Bianchi)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/135/EU der Kommission vom 2. März 2010 über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten Kartoffelerzeugnisses (Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1) mit erhöhtem Amylopectingehalt in der Stärke gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 53, S. 11) und des Beschlusses 2010/136/EU der Kommission vom 2. März 2010 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Futtermitteln, die aus der genetisch veränderten Kartoffelsorte EH92-527-1 (BPS-25271-9) gewonnen werden, und des zufälligen oder technisch nicht zu vermeidenden Vorhandenseins dieser Kartoffelsorte in Lebensmitteln und Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 53, S. 15) sowie des den Antrag auf interne Überprüfung dieser Beschlüsse ablehnenden Beschlusses, der im Schreiben der Kommission vom 6. Juli 2010 enthalten sein soll
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Association/Vereniging Justice & Environment.
(1) ABl. C 301 vom 6.11.2010.
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