14.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 13/14
Beschluss des Gerichts vom 14. November 2011 — Apple/HABM — Iphone Media (IPH IPHONE)
(Rechtssache T-448/10) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Zurücknahme der Anmeldung - Erledigung)
2012/C 13/30
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Apple, Inc. (Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: M. Engelman, Barrister, und J. Olsen, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Botis)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Iphone Media, SA (Sevilla, Spanien)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Juli 2010 (Sache R 1084/2009-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Apple, Inc. und der Iphone Media, SA
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Klägerin trägt ihre eigenen und die dem Beklagten entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 328 vom 4.12.2010.
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