Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2011 – dm‑drogerie markt/HABM – Semtee (caldea)
(Rechtssache T‑304/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke caldea – Ältere internationale Wortmarke BALEA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Zeichenähnlichkeit – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20, 28, 59, 65-66)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. April 2010 (Sache R 899/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG und Semtee
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen durch die Streithilfe von Semtee entstandenen Kosten.
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