31.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/45
Klage, eingereicht am 24. Mai 2010 — Scatizza/HABM — Jacinto (HORSE COUTURE)
(Rechtssache T-238/10)
2010/C 209/69
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Stephanie Scatizza (Lugano, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Perani und P. Pozzi)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts: Manuel Jacinto, Lda (S. Paio de Oleiros, Portugal)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. März 2010 in der Sache R 723/2009-2 aufzuheben;
—
dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen;
—
der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen, falls sie sich als Streithelferin am Verfahren beteiligt.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „HORSE COUTURE“ für Waren in Klasse 18 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 030 399.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Portugiesische Eintragung Nr. 379879 der Bildmarke „HORSE“ für Waren in Klasse 18.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht entschieden habe, dass zwischen den betreffenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.
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