23.10.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 288/45
Klage, eingereicht am 10. August 2010 — Fraas/HABM (Karomuster in den Farben schwarz, grau, beige und dunkelrot)
(Rechtssache T-329/10)
2010/C 288/86
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Würtenberger und R. Kunze)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
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Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Juni 2010 in der Sache R 191/2010-4 aufzuheben;
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dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die ein Karomuster in den Farben schwarz, grau, beige und dunkelrot darstellt, für Waren der Klassen 18, 24 und 25.
Entscheidung des Prüfers: Die Anmeldung wurde zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (1), da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig sei, sowie Verstoß gegen Art. 75 und 76 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer sich nicht mit dem umfangreichen tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen der Klägerin auseinandergesetzt habe.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).
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