6.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/31
Klage, eingereicht am 10. August 2010 — Viaguara/HABM — Pfizer (VIAGUARA)
(Rechtssache T-332/10)
2010/C 301/54
Sprache der Klageschrift: Polnisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Viaguara S.A. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt [radca prawny] R. Skubisz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Pfizer Inc.
Anträge der Klägerin
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Mai 2010 in der Sache R 946/2009-1 in vollem Umfang aufzuheben;
—
dem Beklagten und der Pfizer Inc. die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „VIAGUARA“ (Anmeldung Nr. 4630562) für Waren der Klassen 32 und 33.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Pfizer Inc.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschafswortmarke „VIAGRA“ für Waren der Klasse 5.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung in vollem Umfang.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 (1) wegen methodisch falscher Beurteilung des Zusammenhangs zwischen den Marken und fehlerhafter Feststellungen zur Gefahr einer Ausnutzung der Wertschätzung und des Images der im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marke.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung), ABl. L 78, S. 1.
Full & Egal Universal Law Academy